Sie sind hier: Startseite » Bußgeldkatalog » Winterreifenpflicht

Winterreifenpflicht 2010 mit Bußgeld

Nach langem hin und her wurde nun endlich eine Winterreifenpflicht eingeführt. Wer am dem 04.12.2010 ohne Winterreifen bzw. Allwetterreifen auf Eis, Schnee oder Matsch unterwegs ist kann mit bis zu einem 80€ hohen Bußgeld und einem Punkt rechnen.

Sollte die Polizei Sie auf Schnee mit unpassender Bereifung erwischen droht Ihnen ein Bußgeld von 40€ mit einem Punkt in Flensburg. Wenn Sie den Verkehr behindern dann werden darauf 80€ und ein Punkt in Flensburg. Die neue Winterreifenpflicht greift jedoch nur wenn Sie im Straßenverkehr unterwegs sind. Steht Ihr Auto mit Sommerreifen auf dem Parkplatz so droht weder ein Bußgeld noch Punkte in Flensburg.

Auch im eigenen Interesse sollten Sie Winterreifen auf Ihr Fahrzeug montieren lasssen. Nicht nur Ihr Bremsweg ist bei Sommerreifen im Winter länger auch die Stabilität auf glatter Fahrbahn ist nicht gewährleistet.

Woran erkenne ich Winterreifen?

Suchen Sie auf Ihrem Reifen nach dem M+S Symbol. M+S sthet für Matsch und Schnee und berechtigt die Reifen zum Fahren auf Schnee und Eis.

Mietwagen und Winterreifenpflicht?

Die meisten Direktanbieter verlangen eine höhere Gebührt wenn Sie Winterreifen an Ihrem Wagen haben möchten. Direktanbieter sind nicht verpflichtet Ihnen Winterreifen am Fahrzeug anzubringen, sodass Sie im Falle eines Unfalls verantwortlich sind.

Tatbestand Bußgeld in Euro Punkte in Flensburg Fahrverbot Auswirkung auf die Probezeit
Sie fahren mit Ihrem Fahrzeug auf glatten / schneebedeckter / eisiger Fahrbahn ohne Winterreifen 40 € 1 kein Fahrverbot ja
Sie fahren mit Ihrem Fahrzeug auf glatten / schneebedeckter / eisiger Fahrbahn ohne Winterreifen und behindern dabei andere 80 € 1 kein Fahrverbot ja

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.
Als Quelle dient, dass Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Stand 2010