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Telefonieren am Steuer, Handyverbot

Sie wurden während der Fahrt beim Telefonieren am Steuer, bzw. im Stop bei laufenden Motor von einem Polizisten erwischt. Tja dann können Sie mit einem Bußgeld von 20€ als Fahrradfahrer bzw. 40€ als Kraftfahrzeugführer rechnen. Das Telefonieren am Steuer gilt als B-Verstoß, sodass sich nur ein erneute B-Verstoß auf die Probzeit auswirkt.

In der nachfolgenden Tabelle können Sie Bußgelder und Punkte entnehmen die beim Telefonieren am Steuer erhoben werden.

Tatbestand Bußgeld in Euro Punkte in Flensburg Fahrverbot Auswirkung auf die Probezeit
als Kraftfahrzeugführer 40 € 1 kein Fahrverbot B-Verstoß
als Fahrradfahrer 20 € 0 kein Fahrverbot nein

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.
Als Quelle dient, dass Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Stand 2010