Telefonieren am Steuer, Handyverbot
Sie wurden während der Fahrt beim Telefonieren am Steuer, bzw. im Stop bei laufenden Motor von einem Polizisten erwischt. Tja dann können Sie mit einem Bußgeld von 20€ als Fahrradfahrer bzw. 40€ als Kraftfahrzeugführer rechnen. Das Telefonieren am Steuer gilt als B-Verstoß, sodass sich nur ein erneute B-Verstoß auf die Probzeit auswirkt.
In der nachfolgenden Tabelle können Sie Bußgelder und Punkte entnehmen die beim Telefonieren am Steuer erhoben werden.
| Tatbestand | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg | Fahrverbot | Auswirkung auf die Probezeit |
|---|---|---|---|---|
| als Kraftfahrzeugführer | 40 € | 1 | kein Fahrverbot | B-Verstoß |
| als Fahrradfahrer | 20 € | 0 | kein Fahrverbot | nein |
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.
Als Quelle dient, dass Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Stand 2010