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Bußgeldkatalog Sicherheitsabstand

Ein zu geringer Sicherheitsabstand bringt ihnen nicht nur einen saftigen Bußgeldbescheid sondern auch bis zu vier Punkte in Flensburg. Fahranfänger sollten besonders acht geben, da durch einen Verstoß die Probezeit automatisch verlängert wird.

Die Angaben zu den Tachowerten sind wie folgt zu verstehen.
Beispiel: Sie fahren 150km/h auf der Autobahn:

Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h

Tatbestand Bußgeld in Euro Punkte Fahrverbot Verlängerung der Probezeit
5/10 des halben Tachowertes 75 € 1 0 ja
4/10 des halben Tachowertes 100 € 2 0 ja
3/10 des halben Tachowertes 160 € 3 1 Monat* ja
2/10 des halben Tachowertes 240 € 4 2 Monate* ja
1/10 des halben Tachowertes 320 € 4 3 Monate* ja

Die mit * gekennzeichneten Fahrverbote greifen erst ab einer Geschwindigkeit von mehr als 100km/h ein.

Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h

Tatbestand Bußgeld in Euro Punkte Fahrverbot Verlängerung der Probezeit
5/10 des halben Tachowertes 100 € 2 0 ja
4/10 des halben Tachowertes 180 € 3 0 ja
3/10 des halben Tachowertes 240 € 4 1 Monate ja
2/10 des halben Tachowertes 320 € 4 2 Monate ja
1/10 des halben Tachowertes 400 € 4 3 Monate ja

Beispiel zur Berechnung des Sicherheitsabstandes

Tatbestand 80km/h 100km/h
Vorschriftsmäßiger Abstand 40 meter 50 meter
5/10 des halben Tachowertes ca. 20m Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ca. 25m Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug
4/10 des halben Tachowertes ca. 16m Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ca. 20m Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug
3/10 des halben Tachowertes ca. 12m Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ca. 15m Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug
2/10 des halben Tachowertes ca. 8m Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ca. 10m Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug
1/10 des halben Tachowertes ca. 4m Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ca. 5m Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.
Als Quelle dient, dass Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Stand 2010