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Bußgeldkatalog für falsche Bereifung

Die falsche Bereifung an Ihrem Fahrzeug, kann Ihnen bis zu drei Punkte in Flensburg einbringen und für Fahranfänger die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängern. Um Bußgelder und Punkte zu vermeiden, sollten Sie stets auf Ihr Reifenprofil achten.

Im Winter kann eine unangemessene Bereifung die zu Verkehrbehinderung führt zu einem Punkt in Flensburg und 40 € führen.

In der nachfolgenden Tabelle können Sie Bußgelder und Punkte entnehmen die bei falscher Bereifung erhoben werden.

Tatbestand Bußgeld in Euro Punkte Fahrverbot Verlängerung der Probezeit
Kraftfahrzeug oder Anhänger, die unzulässig mit Diagonalreifen und Radialreifen ausgerüstet waren und zugleich in Betrieb genommen wurden 15 € 0 nein nein
Als Halter eines Fahrzeuges die Inbetriebnahme eines Anhängers oder Kraftfahrzeugs, die unzulässig mit Diagonalreifen und mit Radialreifen ausgerüstet waren, angeordnet oder zugelassen 30 € 0 nein nein
Sie haben einen Mofa in Betrieb genommen, dessen Reifen keine ausreichenden Profiltiefe (Profilrillen) oder Einschnitte oder keine ausreichende Profiltiefe oder Einschnitttiefe besaß 25 € 0 nein nein
Als Halter eines Fahrzeuges die Inbetriebnahme eines Mofas angeordnet oder zugelassen, dessen Reifen keine ausreichenden Profiltiefe (Profilrillen) oder Einschnitte oder keine ausreichende Profiltiefe oder Einschnitttiefe besaß 35 € 0 nein nein
Sie haben ein Kraftfahrzeug, außer ein Mofa, oder einen Anhänger in Betrieb genommen, dessen Reifen keine ausreichenden Profiltiefe (Profilrillen) oder Einschnitte oder keine ausreichende Profiltiefe oder Einschnitttiefe besaß 50 € 3 nein ja
Sie haben als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs, außer Mofas, oder Anhängers angeordnet oder zugelassen, dessen Reifen keine ausreichenden Profiltiefe (Profilrillen) oder Einschnitte oder keine ausreichende Profiltiefe oder Einschnitttiefe besaß 75 € 3 nein ja
Sie sind im Winter mit nicht angepasster Bereifung gefahren 20 € 0 nein nein
Sie sind im Winter mit nicht angepasster Bereifung gefahren und verursachten eine Verkehrsbehinderung 40 € 1 nein nein

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.
Als Quelle dient, dass Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Stand 2010