Fahrerflucht – Bußgeld
Mit Fahrerflucht ist nicht zu Spaßen. Fahrerflucht füht zu Führerscheinentzug, Fahrverbot und bis zu 7 Punkten in Flensburg. Im schlimmsten Fall kann dem Flüchtigen eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren drohen.
Das Gericht kann bei tätiger Reue, sprich bei nachträglicher Meldung innerhalb von 24 Stunden die Geldstrafe mindern oder auch davon absehen. Dennoch werden 5 Punkte in Flensburg gutgeschrieben.
Fahrerflucht in der Probezeit führt automatisch zu einer verlängerten Probezeit um zwei Jahre.
In der nachfolgenden Tabelle können Sie Bußgelder und Punkte entnehmen die bei Fahrerflucht erhoben werden.
| Tatbestand Fahrerflucht | Strafe | Punkte | Verlängerung der Probezeit |
|---|---|---|---|
| Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort | Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder eine Geldstrafe | 7 | ja |
| Bei tätiger Reue, wenn das Gericht die Strafe mildert oder von der Strafe absieht (Unfall im ruhenden Verkehr, geringer Sachschaden, nachträgliche Meldung des Unfalls durch den Täter innerhalb von 24 Stunden) |
Gericht kann Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe mindern oder davon absehen |
5 | ja |
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.
Als Quelle dient, dass Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Stand 2010