Sie sind hier: Startseite » Bußgeldkatalog » Fahrerflucht

Fahrerflucht – Bußgeld

Mit Fahrerflucht ist nicht zu Spaßen. Fahrerflucht füht zu Führerscheinentzug, Fahrverbot und bis zu 7 Punkten in Flensburg. Im schlimmsten Fall kann dem Flüchtigen eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren drohen.

Das Gericht kann bei tätiger Reue, sprich bei nachträglicher Meldung innerhalb von 24 Stunden die Geldstrafe mindern oder auch davon absehen. Dennoch werden 5 Punkte in Flensburg gutgeschrieben.

Fahrerflucht in der Probezeit führt automatisch zu einer verlängerten Probezeit um zwei Jahre.

In der nachfolgenden Tabelle können Sie Bußgelder und Punkte entnehmen die bei Fahrerflucht erhoben werden.

Tatbestand Fahrerflucht Strafe Punkte Verlängerung der Probezeit
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder eine Geldstrafe 7 ja
Bei tätiger Reue, wenn das Gericht
die Strafe mildert oder von der
Strafe absieht (Unfall im ruhenden
Verkehr, geringer Sachschaden,
nachträgliche Meldung des Unfalls
durch den Täter innerhalb von 24
Stunden)
Gericht kann Freiheitsstrafe
bis 3 Jahre oder
Geldstrafe mindern
oder davon absehen
5 ja

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.
Als Quelle dient, dass Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Stand 2010