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Alkohol am Steuer

Alkohol am Steuer wird teuer. Schon ab 0,3 Promille kann je nach Fahrverhalten der Führerschein entzogen werden, eine Geldstrafe drohen und im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre verhängt werden.

Fahranfänger unter 21 dürfen sogar garkein Alkohol trinken bis sie ihr 21. Lebensjahr erreicht haben.

Statistik Alkohol am Steuer

Das statistische Bundesamt für Deutschland hat im Jahre 2007 ermittelt, dass 42.000 alkoholbedingte Todesunfälle verursacht wurden sind, wovon 565 Personen dabei im Straßenverkehr getötet wurden sind.

In der nachfolgenden Tabelle können Sie Bußgelder und Punkte entnehmen die bei Alkohol am Steuer erhoben werden.

Alkoholgehalt im Blut (Promille) Keine Anzeichen von Fahrunsicherheit Anzeichen von Fahrunsicherheit
Verursachung eines Unfalls
Verlängerung der Probezeit
ab 0,3 Promille
(Alkohol zeigt Wirkung)
  • 7 Punkt
  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahr
  • Entzug der Fahrerlaubnis
ja
ab 0,5 Promille
(Doppeltes Unfallrisi
  • 4 Punkte
  • bis 3000 Euro
  • bis 3 Monate Fahrverbote
  • 7 Punkte
  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre
  • Entzug der Fahrerlaubnis
ja
ab 1,1 Promille
(über zehnfaches Unfallrisiko)
  • 7 Punkte
  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre
  • Entzug der Fahrerlaubni
  • 7 Punkte
  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre
  • Entzug der Fahrerlaubnis
ja

Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen

Tatbestand Euro Punkte
In der Probezeit nach § 2a Straßenverkehrsgesetz oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs alkoholische Getränke zu sich genommen oder die Fahrt unter der Wirkung eines solchen Getränks angetreten. 250 2

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.
Als Quelle dient, dass Bundesverkehrsministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Stand 2010