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Neuer Bußgeldkatalog 2010

Was ist ein Bußgeldkatalog eigentlich? Der Bußgeldkatalog enthält allgemeingültige Vorschriften. Diese Vorschriften sind Grundlage bei der Erteilung von Verwarnungen. Ferner kann man dem Bußgeldkatalog die Regelsätze für Geldbußen entnehmen und bei welchen Verstößen ein Fahrverbot angeordnet wird.

Am 1. Februar 2009 trat ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft. Verkehrssünder mussten ab diesem Zeitpunkt erhebliche Verschärfungen bei der Bestrafung von Regelübertretungen in Kauf nehmen. Viele Verstöße werden seit diesem Datum doppelt so teuer wie zuvor geahndet. Der vor diesem Zeitpunkt gültige Bußgeldkatalog musste dringend überarbeitet werden, weil die Strafen für Raser, Drängler und Rotlichtfahrer offenbar nicht hoch genug waren. Die Zahl der Unfälle zu reduzieren stand dabei im Vordergrund.

Die Änderungen im Bußgeldkatalog sollten vor allem die Hauptursachen für Unfälle verringern. Als Hauptursachen gelten unangepasste Geschwindigkeit, gefährliche Überholvorgänge, Missachtung der Vorfahrtsregelungen, Rotlicht-Verstöße und zu geringer Abstand.

Um noch einmal zu verdeutlichen, dass die vorgenannten Änderungen im Bußgeldkatalog ausschließlich der Verkehrssicherheit dienen, sei an dieser Stelle noch erwähnt, dass Regelsätze für Parkverstöße und Verwarnungsgelder unverändert blieben.

Aus diesem Grund nachfolgend ein Beispiel für eine Änderung im Bußgeldkatalog.
Für einige Verkehrsverstöße wurde das Bußgeld nahezu verdoppelt, für andere deutlich erhöht. Laut Bußgeldkatalog in der Fassung, welche bis zum 31.01.2009 gültig war, musste bei einem Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot beispielsweise 40 Euro bezahlt werden. Nachdem der Bußgeldkatalog überarbeitet wurde, also ab dem Inkrafttreten desselben am 1.2.2009 betrug das Bußgeld für den gleichen Verstoß 80 Euro.

Diese Neufassung des Bußgeldkataloges war bisher die deutlichste Erhöhung seit es das Regelwerk gibt. Alle Änderungen waren gezielt darauf ausgerichtet, diese vor allem dort vorzunehmen, wo andere Verkehrsteilnehmer gefährdet sind. Vorschriften gibt es nicht umsonst, sie sollten besonders im Straßenverkehr eingehalten werden. Die Unfallstatistiken sprechen für sich. Viele Verkehrsteilnehmer sollten mal darüber nachdenken, ob es sich wirklich lohnt, ständig Vorschriften zu missachten und andere in Gefahr zu bringen.

Winterreifenpflicht seitdem 04.12.2010

Seit dem 04.12.2010 gilt Winterreifenpflicht in Deutschland.Wer ohne Winterreifen erwischt wird zahlt ein bis zu 80€ hohes Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg. Lesen Sie dazu Winterreifenpflicht 2010

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